Schutzkonzept COVID-19

Schutzkonzept für Gottesdienste in der Kirchgemeinde Bauma-Bäretswil-Fischenthal

Die COVID-19-Pandemie sorgt nach wie vor für Einschränkungen, dies auch im kirchlichen Leben. Ab dem 13. September 2021 gilt es folgende Punkte zu beachten:

Gottesdienste, die OHNE Zertifikatspflicht durgeführt werden:

  • Die Zahl der Gottesdienstteilnehmer ist auf maximal 50 Personen oder zwei Drittel der Raumkapazität begrenzt.
  • Es werden von allen Anwesenden die Kontaktdaten erhoben.
  • Ab dem Betreten der Kirche gilt eine Maskenpflicht für alle Anwesenden ab 12 Jahren.
    Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, wird abgewiesen.
  • Die Gläubigen reinigen sich beim Eingang zum Gotteshaus die Hände mit einem viruziden Desinfektionsmittel.
  • Die Einhaltung der notwendigen Abstände wird mit geeigneten Massnahmen sichergestellt (z.B. Sperrung von Sitzreihen).
  • Sämtliche Kontaktstellen und sanitarischen Anlagen werden vor und nach dem Gottesdienst gereinigt und desinfiziert.
  • Die Weihwasserbecken bleiben leer. Es besteht die Möglichkeit, Weihwasser abzufüllen und mit nach Hause zu nehmen.
  • Der Gemeindegesang ist unter den allgemeinen Voraussetzungen – Tragen von Gesichtsmasken und Einhalten der Abstandsregeln – zulässig.
  • Der Vorsteher der Eucharistie desinfiziert sich zu Beginn der Gabenbereitung die Hände.
  • Die eucharistischen Gestalten (Wein und Brot) sind auch während des Hochgebetes abzudecken (Palla).
  • Vor der Austeilung der Kommunion desinfizieren sich die Kommunionspender die Hände. Der Dialog «Der Leib Christi» – «Amen» wird vor dem Kommuniongang gemeinsam gesprochen. Die Kommunion wird stumm und mit ausgestreckten Armen empfangen.
  • Die Gläubigen gehen mit Maske zur Kommunion und zurück an ihren Platz, die Maske wird nur für das unmittelbare Einnehmen der Kommunion kurz abgenommen.
  • Es wird empfohlen, auf Mundkommunion zu verzichten. Sollte diese dennoch gewünscht werden, wird diese erst nach allen anderen verteilt.
  • Der Austausch des Friedensgrusses entfällt.
  • Gläubige, die krank sind oder sich krank fühlen, sollen dem Gottesdienst fernbleiben. Sie können indessen die Kommunion unter Einhalten der Schutzmassnahmen durch dafür ausgebildete und beauftragte Personen zu Hause empfangen.
  • Gläubige, die während des Gottesdienstes ein Unwohlsein verspüren, sollen diesen verlassen.
     

Gottesdienste, die MIT Zertifikatspflicht durgeführt werden:

In Gottesdiensten mit mehr als 50 Personen gilt ab dem 13. September 2021 für alle Teilnehmenden über 16 Jahre eine Zertifikatspflicht. Dafür entfallen weitere Einschränkungen, das heisst, die Platzkapazität darf ausgeschöpft werden, die Distanzregelung und die Maskenpflicht entfallen. Diese Regelung gilt exklusiv für Gottesdienste. Für alle weiteren Veranstaltungen in Pfarreizentren oder Kirchen wie Konzerte, Vorträge, etc. gilt ab 30 Teilnehmenden die Zertifikatspflicht.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!
Stand: 13. September 2021